(JK-Trading.com) – Der DAX hat am Dienstag, auch begünstigt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bzgl. des EZB-QEs eine kleine Achterbahnfahrt hingelegt.
Demnach urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank teilweise gegen das Grundgesetz verstößt, da weder Bundesregierung, noch Bundestag die EZB-Beschlüsse geprüft hätten.
Das Gericht in Karlsruhe räumte nun eine 3-Monatsfrist ein um das gegen den EU-Vertrag verstoßende EZB-QE entsprechend anzupassen und folglich der deutschen Bundesbank eine Beteiligung zu ermöglichen.
Was brisant ist: die heutige Urteilsverkündigung richtet sich an das von der EZB aufgelegte PSPP-Programm, nicht das, meiner Meinung nach noch einmal weitergehende, PEPP-Programm („weitergehend“, da innerhalb des PEPP-Programms sogar griechische Schuldtitel unbegrenzt aufgekauft werden).
Während sich in der Folge kurzzeitig bearishes Momentum im DAX aufbaute, konnte der DAX sich in den Abend hinein stabilisieren.
Grund hierfür könnte sein (wobei ich allerdings alles andere als ein Jurist oder Rechts-Experte bin), dass die Vorgabe einer recht kurzen 3-Monats-Frist zwecks entsprechender Anpassung, irgendwie daraufhin deutet, dass es hinter verschlossenen Türen bereits juristische Arbeiten an einer Anpassung gegeben hat. Eventuell ist das auch der Grund für die anschließende, zügige Erholung.
Allerdings: das Urteil selbst unterstreicht bzw. ergänzt meiner Meinung nach noch einmal die Fragilität der Gegenbewegung ausgehend von den März-Tiefs übergeordnet und auch die Nachhaltigkeit des bearishen Momentums seit vergangener Woche Donnerstag kurzfristig.
Ausgehend hiervon ist ein zeitnaher Test der 10.200er Region durchaus realistisch, wobei ein Bruch einen signifikanten Fall zurück unter das psychologisch wichtige 10.000er Level sehr wahrschenlich macht.
Auf der Oberseite sehe ich kurzfristig erst eine Aufhellung mit einem Tagesschlusskurs oberhalb von 10.800 Punkten.
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