Am 12. Dezember 2019 wurde im deutschen Bundestag heimlich, still und leise eine kleine Änderung des Paragraphen 20 im Einkommenssteuergesetz beschlossen – eine Änderung, die dramatische Konsequenzen für private Trader hat und in der Tat sogar Millionen von Sparern und privat Vorsorgenden betrifft.
Ich wollte mich in diesem Zusammenhang eigentlich bedeckt halten.
Der Grund ist, dass Steuern bzw. Steuerfragen abhängig von der persönlichen Steuersituation mit dem Steuerberater besprochen und geklärt werden sollten.
Durch diverse Rückfragen allerdings, sowohl im Morning Meeting, als aber auch via Mail, habe ich mich aus gegebenem Anlass dazu entschieden einen Blog-Artikel zu diesem Thema zu schreiben,
die wichtigsten Punkte aus diesem Beschluss für private Trader herauszustellen,
steuerliche Konsequenzen knapp zu beleuchten,
mögliche juristische Angriffspunkte durch mögliche Verstöße bspw. gegen unser Grundgesetz, aber auch
eine grobe Idee zu formulieren, wie man als privater Trader reagieren könnte.
Worum geht es?
Es geht um die Drucksache 649/19 des Bundestags, beschlossen am 12. Dezember 2019.
Konkret geht es um einen kurzen Artikel auf Seite 15, Überschrift: „Änderung des Einkommensteuergesetzes“.
Er besagt, dass ab 2021 Privatanleger Verluste aus Kapitalvermögen bei Termingeschäften (Futures, Optionen, Zertifikate, Optionsscheine, CFDs) nur noch in Höhe von maximal 10.000 Euro mit Einkünften aus Termingeschäften oder Stillhalteprämien verrechnet werden dürfen.
Das bedeutet konkret:
Gehen wir von einem privaten Trader aus, der im Laufe eines Jahres Gewinn-Trades im Gegenwert von 100.000 Euro und Verlust-Trades im Gegenwert von 80.000 Euro hat.
Unterm Strich bleibt nach alter Gesetzgebung ein zu versteuernder Gewinn von 100.000 Euro – 80.000 Euro = 20.000 Euro
25% Kapitalertragssteuer (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) auf 20.000 Euro macht 5.000 Euro zu zahlende Steuern.
Nach neuer Gesetzgebung entstehen zwar 100.000 Euro Gewinn. Aber Verluste dürfen nur noch in maximaler Höhe von 10.000 Euro gegengerechnet werden, bleibt nach neuer Gesetzgebung ein zu versteuernder Gewinn von: 100.000 Euro – 10.000 Euro = 90.000 Euro.
25% Kapitalertragssteuer (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) auf 90.000 Euro macht 22.500 Euro zu zahlende Steuern – mehr als überhaupt an Gewinn aufgelaufen ist!
Die Begründung dieser Änderung wird vom Bundesfinanzministerium mit dem hochspekulativen Naturell von Termingeschäften geliefert.
Der Welt am Sonntag antwortete das Bundesfinanzministerium:
„Verluste aus Termingeschäften werden deshalb in einem besonderen Verlustverrechnungskreis berücksichtigt, um das Investitionsvolumen und die daraus für Anleger entstehenden Verlustrisiken aus diesen spekulativen Anlagen zu begrenzen.“
Es sind aber nicht nur private Trader betroffen, sondern auch Millionen von Sparern
Besonders nach der Finanzkrise findet bekannterweise eine regelrechte Hetzjagd auf Spekulanten und Trader statt.
Die Stimmung und der einem entgegenschlagende gesellschaftliche Unmut, wenn man sich als „Trader“ oder „Spekulant“ zu erkennen gibt ist mittlerweile derart ausgeprägt, dass ich mich in Gesprächen und bei Fragen zu meinem Beruf in Generalisierungen ala „Ich mache was mit Finanzen…“ – „Ah, Versicherungen?“ – „Ja, sowas ähnliches…“ wiederfinde und versuche das Gespräch möglichst schnell auf ein anderes Thema zu lenken.
Infolgedessen werden sich einige Menschen und klassische Sparer bzw. privat fürs Alter Vorsorgende vielleicht sagen „Geschieht den Zockern ganz recht!“ und sich eventuell gar nicht betroffen sehen, wer hat schon fünfstellige Gewinne bzw. Verluste aus Termingeschäften...?
Aber nicht so schnell: auch klassische Sparer sind betroffen!
Hierzu stelle man sich einmal einen Anleger vor, der über Jahre via eines ETF-Sarplans ein solides, konservatives Aktien-Portfolio von 100.000 Euro aufgebaut hat.
Infolge der aktuellen Unsicherheiten rund um den Brexit, Donald Trump im Weißen Haus, globaler Handelskonflikte oder einfach nur begründeter Rezessionsängste, entscheidet sich dieser Anleger sein Portfolio abzusichern.
Das geschieht, indem er einen „Versicherungsschein“ namens „Put-Option“ erwirbt.
Rein hypothetisch kaufe unser Anleger durch seinen versierten Bank-Berater und dank seines entsprechenden Anlegerprofils Put-Optionen im Gegenwert von 20.000 Euro.
Seine Sorgen eines Crashs und Verluste in seinem Portfolio stellen sich als (zunächst...) unbegründet heraus.
Die FED in den USA und die EZB hier in Europa fluten die globalen Finanzmärkte mit zig Milliarden US-Dollar und Euro pro Tag, drücken die Zinsen in den Null- und Negativbereich und sorgen dafür, dass die Aktien-Positionen unseres Anlegers um 20.000 Euro steigen, aber die Put-Optionen im Gegenwert von 20.000 Euro wertlos verfallen.
Unterm Strich handelt es sich um ein Nullsummengeschäft, es fallen also keine Steuern an – bis jetzt!
Da Verluste pro Jahr nur noch bis 10.000 Euro gegenrechnet werden dürfen, fallen für unseren Anleger 25% Kapitalertragsteuer auf 20.000 Euro – 10.000 Euro = 10.000 Euro oder 2.500 Euro an zu zahlenden Steuern an.
Juristische Zweifel
Das solche Überlegungen in den Entscheidungsprozessen unseres aktuellen Bundesfinanzministers Scholz bzw. des Bundesfinanzministeriums und der großen Koalition keine Rolle spielen, ist nachvollziehbar:
Olaf Scholz hat sein Vermögen laut eigener Aussage auf dem Sparbuch
Olaf Scholz kann sein Vermögen allerdings auch auf dem Rendite-technisch unattraktiven Sparbuch parken und muss sich über seine Altersvorsorge keine Sorgen machen, denn als ehemaliger Minister ist man im Alter sehr gut versorgt, unabhängig von irgendwelchen Beraterhonoraren die man nach seiner Politikerlaufbahn einstreicht (zu konkreteren Zahlen klicke mal hier)
Was allerdings doch sehr verwundert ist, dass der durch den Bundestag abgenickte Beschluss bereits auf den ersten Blick auf einem sehr fragilen, juristischen Fundament steht, sogar potentiell gegen das Grundgesetz, Artikel 3, verstößt.
Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung der Geschlechter und verbietet Diskriminierung und Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften.
Was hat das mit der Änderung des Einkommensgesetztes zu tun?
Eine ganze Menge:
Stellen wir uns hierzu zwei private Trader, A und B, vor.
Trader A handelt Futures.
Er macht innerhalb eines Jahres 100.000 Euro mit Gewinn-Trades und 80.000 Euro mit Verlust-Trades.
Die zu versteuernden Kapitaleinkünfte betragen also 100.000 Euro – 80.000 Euro = 20.000 Euro.
Nach obiger Rechnung Rechnung und des maximal gegenzurechnenden Betrags von 10.000 Euro aus Verlustgeschäften, sind 25% Kapitalertragssteuer (ohne Soli und Kirchensteuer) auf 100.000 Euro – 10.000 Euro = 90.000 Euro, also 22.500 Euro Steuern zu zahlen.
Trader B handelt CFDs.
Er macht innerhalb eines Jahres 25.000 Euro mit Gewinn-Trades und 5.000 Euro mit Verlust-Trades.
Die zu versteuernden Kapitaleinkünfte betragen ebenfalls 25.000 Euro – 5.000 Euro = 20.000 Euro.
Da die 5.000 Euro aber unterhalb des maximal gegenzurechnenden Betrags von 10.000 Euro aus Verlustgeschäften liegen, sind 25% Kapitalertragssteuer (ohne Soli und Kirchensteuer) auf 25.000 Euro – 5.000 Euro = 20.000 Euro, also 5.000 Euro Steuern zu zahlen.
Steuern Trader A: 22.500 Euro
Steuern Trader B: 5.000 Euro
Beide haben mit Kapitalgeschäften 20.000 Euro verdient, zahlen aber unterschiedlich hohe Steuern.
Es kommt also offenbar nicht mehr darauf an, wieviel man verdient, es gibt also keine Besteuerung mehr nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip, sondern es kommt offenbar nun darauf an, wie das Geld verdient wurde.
Das verstößt ganz klar gegen Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheitsrecht) und ist somit juristisch höchstwahrscheinlich angreifbar, das Gesetz in seiner aktuellen Form kaum haltbar.
Aber wahrscheinlich handelt es sich um eine Missinterpretation des neuen Gesetzes unsererseits.
In der Tat wird man seitens des Bundesfinanzministerium darauf hinweisen, dass eine unterjährige Gegenrechnung von Gewinnen und Verlusten auch weiter möglich sei, dann entsprechend erst geltend machbar mit der nächsten Einkommenssteuererklärung.
Blöd ist hier natürlich in Bezug auf deutsche Broker, dass diese auf jeden Gewinn-Trade 25% Kapitalertragssteuer zu berechnen haben, Verluste nicht (oder nur begrenzt bis maximal 10.000 Euro) berücksichtigt werden und das Depot infolgedessen bis zur Rückerstattung durch das Finanzamt immer weiter schmilzt und am Ende keine Trades mehr getätigt werden können.
Aber nun ja, unseres Bundesfinanzminister ist eben auch kein Trader und sich solcher „Kleinigkeiten“ demnach eben auch nicht bewusst…
Das bedeutet in Bezug auf die Broker-Wahl, sollte es zu einer solchen Entwicklung kommen, dass deutsche Broker für private Trader keine Option mehr darstellen.
Was kann ich als privater Trader tun?
Eine Möglichkeit ist, eine Kapitalgesellschaft (UG, GmbH, AG, Ltd., etc.) zu gründen, denn diese sind von dieser Gesetzesänderung ausgenommen.
Hierzu wird es meinerseits aber keine Details oder dergleichen geben.
Sollte solch eine Überlegung für dich in Frage kommen, solltest du abhängig von deiner individuellen Steuersituation einen Steuerberater und richtigen Experten konsultieren.
Ein darüberhinausgehender Schritt wäre: Deutschland verlassen und auswandern.
Ganz besonders private Trader, die in größerem Umfang Derivate handeln, bis jetzt von den Kapitalerträgen gut leben konnten, durch die neue Gesetzesänderung steuerlich aber massive Nachteile erleiden, haben in der Tat kaum eine andere Möglichkeit (mit Ausnahme oben erwähnter Gründung einer Kapitalgesellschaft).
Abschließend: das bloße Kopfschütteln und Augenrollen über diesen offensichtlichen "Irrsinn" ist zwar nachvollziehbar, aber alleinstehend wird es nichts bewirken.
Ich stelle hier für dich an dieser Stelle den Link zu einer Petition des DSW (Deutsche Schutzvereingung für Wertpapierbesitz) ein:
Diese Petition richtet sich an die Bundesregierung und Olaf Scholz mit dem Ziel, die finanzpolitischen Pläne zur Finanztransaktionssteuer, zur gezielten Beibehaltung des Solidaritätszuschlages auf Kapitalerträge und zur Versagung der steuerlichen Anrechnung von Totalverlusten zu stoppen.
Die Teilnahme dauert keine zwei Minuten und ist im Interesse aller privat Vorsorgenden.
Dir hat der Artikel gefallen? Lass es den Autor wissen! Sende hierzu eine Mail an jklatt@jk-trading.com
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